Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Informationen, die Antworten auf häufig gestellte Fragen beinhalten.

TERMINVEREINBARUNG

Sollten Sie mich telefonisch nicht erreichen oder einen Termin per Email anfragen, so rufe ich Sie bei erster Gelegenheit zurück.

ERSTER TERMIN

Damit ich mich Ihnen und Ihrem Anliegen von der ersten Minute an widmen kann, bitte ich Sie, zum ersten Termin etwa 10 Minuten früher zu erscheinen, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen.

DAUER UND KOSTEN EINER SITZUNG

Psychotherapie60 Minuten100 Euro mehrwertsteuerfrei
Psychologische Beratung 60 Minuten 119 Euro inkl. 19% MwSt.
Paarberatung90 Minuten150 Euro inkl. 19% MwSt.
Coaching für Führungskräfte60 bis 90 Minuten
Tagessätze auf Anfrage
170 bis 220 Euro zzgl. 19% MwSt.

Das Honorar wird nach einer Sitzung in Rechnung gestellt, die per Email zugesandt wird und per Banküberweisung zu begleichen ist.

TERMINABSAGE

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie bitte diesen spätestens 24 Stunden davor ab. Um den Therapeuten und andere Patienten nicht zu gefährden, sagen Sie bitte den Termin im Falle von Fieber, Erkältung, viralen und bakteriellen Infekten rechtzeitig ab. Für nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 80% des Honorars berechnet.

ERSTATTBARKEIT DER KOSTEN

PSYCHOLOGISCHE BERATUNG

Eine Vorabklärung der Kostenerstattung durch Ihre Kranken- bzw. Zusatzversicherung zu empfehlen. Als Selbstzahler können Sie die Therapiekosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung (Gesundheit / Vorsorge) steuerlich geltend machen. Über entsprechende Freibeträge informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.

PAARBERATUNG

Die Kosten der Paarberatung/-therapie werden weder von gesetzlichen noch privaten Krankenversicherungen erstattet. Sie können diese eventuell im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung (Gesundheit / Vorsorge) steuerlich geltend machen. Über entsprechende Möglichkeiten und Freibeträge informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.

COACHING FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE

Die Kosten können im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Coaching aus beruflichem Grund in Anspruch genommen wird. Über entsprechende Möglichkeiten und Freibeträge informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.